{4“Wir bieten seit neuestem die ALLIANZ BMW Premium Garantie an. Zum gr\u00f6\u00dften Teil verf\u00fcgen unsere Fahrzeuge \u00fcber die Herstellergarantie. Je nach Hersteller bel\u00e4uft sich diese auf 24, 36 oder sogar mehrere Monate ab dem Tag der Erstzulassung. \r\n\r\nMit der 3-stufigen ALLIANZ BMW Premium Garantie nutzen Sie keine L\u00f6sungen von der Stange, sondern ein ma\u00dfgeschneidertes Equipment, das sich ganz nach Ihren Anforderungen rich\u00adtet. \r\n”}
In diesem Garantieservice sind folgende Baugruppen enthalten.
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ventilschaftabdichtungen, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Zahnriemen mit Spann- und Umlenkrolle, und Schwung- / Antriebsscheibe mit Zahnkranz
Getriebegehäuse und alle Innenteile, Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, von der Kupplungshydraulik, Kupplungsnehmer- und Geberzylinder, Steuergerät des Automatikgetriebes und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z.B. SMG, Easytronic) das Steuergerät und die Hydraulikeinheit
Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb), einschließlich aller Innenteile, elektrische und mechanische Differentialsperre
Kardanwellen, Achantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (z.B. DSC, ASR, ASC, EDS, 4Matic): Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe
Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen und elektronische Bauteile
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z.B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser, AGR/EGR-Ventil), Vergaser sowie Turbolader
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrischen Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Zündverteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Bordcomputer, Kombiinstrument in Verbindung mit einem Schaden am Bordcomputer, zentrales Steuergerät (z.B. ECU, BCM, BSI, ZIM), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor sowie Hupe.
Wasserpumpe, Kühler, Kühler für Automatikgetriebe, Heizungskühler, Thermostat, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Kühlmodul
Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambda-Sonde
Kontrollsystem für Airbag und Gurtsystemstraffer
Kompressor, Verdampfer, und Kondensator mit Lüfter
Elektrischer Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden); elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser
Ist die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile, ohne:
Zum Beispiel Oxidations- und Korrosionsschäden am Abgassystem. Gedeckt ist jedoch der Krümmer ohne Katalysatoren oder Partikelfilter.
Verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung, Innenausstattung. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend.
Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und Bremsen.
Soweit nicht Ersatz oder Instandsetzung wegen Ausfall des Heizungs- oder Antennenelements zwingend ist. Die Frontscheibe bleibt in jedem Falle ausgeschlossen.
Teile z. B. Zubehör, technische Nachrüstungen jeglicher Art, die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen des Herstellers entsprechen oder durch den Hersteller zugelassen sind.
Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke/-buchsen, Motorlager (ausgenommen Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist
nicht abschließend.
Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und Stoßstangen, Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wassereintritt bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.
Zum Beispiel Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind.
An wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuche, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der Klimaanlage (Punkt Erweiterter Deckungsumfang beachten).
im Kraftstoffsystem, dies unabhängig von der Ursache oder der Person des Verursachers.
Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen, Reifendruckkontrollsystemsensoren.
Glas, Gehäuse und Leuchtmitte l(auch Xenonbrenner) von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art.
Jeglicher Art am Fahrzeug.
Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.
Zum Beispiel: Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.
Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Keil- und Flachriemen (Aggregateantrieb), Batterien, Schmiermittel, Frostschutzmittel, Wasser- und Waschwasserschläuche, Stoßdämpfer.
Betriebsstoffe und sonstige Montagematerialien (Punkt Erweiteter Deckungsumfang beachten) sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind.
Erschwerte und nicht durch Herstellervorgaben regulierte Montagekosten.
Teile (z. B. Zubehör, Autoradios, Navigationsgeräte), die nicht serienmäßig verbaut sind.
Im Rahmen eines garantiefähigen Schadens werden Kosten übernommen für:
Nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers bzw. Importeurs, sofern sie in direktem Zusammenhang mit dem zu ersetzenden Bauteil stehen.
Jeglicher Art, Schrauben, Muttern, Öle und Kühlerfrostschutzmittel, deren Notwendigkeit sich durch erstattungsfähige Reparaturen begründet.
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Materialkosten für die Premium Garantie nach folgender Staffel (Materialkostenstaffel) ersetzt:
bis 50.000 km 100%
bis 60.000 km 90%
bis 70.000 km 80%
bis 80.000 km 70%
bis 90.000 km 60%
bis 100.000 km 50%
ab 100.000 km 40%
Den Differenzbetrag trägt der Garantienehmer als Selbstbehalt.